Listung in Bewertungsportalen für Ärzte

Digitale Bewertungsportale für Ärzte

In Deutschland hat jeder Patient das Recht auf freie Arztwahl. Mehr als 30 Prozent aller Patienten, gerade in der Altersgruppe der unter 40jährigen, nutzen für die Suche nach einem geeigneten Arzt das Internet. Viele entscheiden sich auch aufgrund der Informationen, die online über eine Arztpraxis zu finden sind, für oder gegen einen Arzt. Arztpraxen kommen heutzutage kaum noch daran vorbei, sich bei seriösen Bewertungsportalen für Ärzte wie Jameda, DocInsider, Arzt-Auskunft oder die Arztempfehlung.com eintragen zu lassen, um für die eigene Praxis Werbung zu betreiben und eine gute Reputation ihrer Praxis aufzubauen.

Dabei sollte auf die Seriosität des Portals geachtet werden, das die Anforderungen des Telemediengesetzes erfüllt, ein Impressum enthält und bereit ist, Arzteinträge zu aktualisieren. Es muss auch eine klare Trennung zwischen Bewertungen und Werbung zu erkennen sein. Zusätzlich sollte das Bewertungsportal offenlegen, wie sie mit den personenbezogenen Nutzerdaten umgehen und erklären, dass es sich bei den Bewertungen immer nur um eine subjektive Einschätzung der Versorgung der Betreuung und Versorgung durch den Arzt und sein Praxisteam handeln kann. Ärzten muss Gelegenheit gegeben werden, auf negative Bewertungen zu reagieren. Außerdem sollte es gegen Täuschungsmanöver und Schmähkritik böswilliger Patienten Schutz bieten.

Pro und kontra für die Listung in Bewertungsportalen

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Oktober 2021 hat festgelegt, dass es Arztpraxen dulden müssen, in medizinischen Bewertungsportalen gelistet zu werden. Daher sollten sie ein Bewertungsportal zum Aufbau eines positiven Images und einer guten Reputation verwenden. Seriöse Bewertungsportale bieten dem Ärzten die Möglichkeit, direkt mit Patienten in Kontakt zu treten. Dabei ist immer eine ehrliche Kommunikation notwendig. Wenn Patienten eine sachlich formulierte Kritik als Bewertung hinterlassen, sollte Ärzte diese negativen Kommentare als Chance begreifen, denn sie legen offen, wo im Praxisablauf oder in der Behandlung noch Potenzial für Verbesserungen gesehen wird.

Richtig auf solche negativen Bewertungen zu reagieren, benötigt jede Menge Fingerspitzengefühl. Dennoch sollten Ärzte Negativkommentare mit einer Richtigstellung reagieren und solche Kommentare nie so stehen lassen. Dabei gilt das Motto – sachlich und freundlich bleiben sowie mit Argumenten überzeugen. Das größte Risiko für den guten Ruf und die Reputation einer Praxis sind sogenannte „Fake-Bewertungen“. „Fake-Bewertungen“ wurden von Menschen hinterlassen, die zumeist nicht einmal Patient in der Praxis waren und einzig darauf abzielen, der Praxis zu schaden. In solchen Fällen sollten Ärzte – möglicherweise gerichtlich – auf eine Löschung hinwirken.

Die Rolle der Portalbetreiber

Grundsätzlich hat auch ein seriöses Bewertungsportal ein Interesse daran, dass alles mit rechten Dingen zugeht, um sich nicht selbst ins Abseits zu stellen. Rechtlich gesehen obliegen ihnen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs besondere Prüfpflichten. Zwar muss ein Bewertungsportal bei einer Veröffentlichung einer Meinung auf der Plattform den Inhalt nicht überprüfen, aber wenn die Betreiber davon Kenntnis erhalten, dass die Bewertung fremde Rechte verletzen könnte, muss die Plattform selbst den konkreten Sachverhalt überprüfen und aufklären.

Zu diesem Zweck können die Betreiber die Bewertungsportalen den Bewerter kontaktieren und von ihm verlangen, den Besuch in der Arztpraxis, die sie bewertet haben, genau zu beschreiben und Beweise vorzulegen, dass eine Behandlung tatsächlich stattgefunden hat. Beweismittel könnten ein ausgestelltes Rezept oder eine erstellte Rechnung sein. Die erhaltenen Informationen müssen anschließend an den Arzt weitergeleitet werden, auch wenn sie verpflichtet sind, die persönlichen Angaben des Bewerters zu schwärzen, um dessen Anonymität zu wahren.