Die digitale Transformation für Gesundheitsdienstleister
Viele Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen haben mittlerweile das Potenzial der Digitalisierung für sich erkannt, da es – richtig eingesetzt – zu einem effizienteren Arbeiten und zu massiven Kostensenkungen führt. Immer mehr Unternehmen im Gesundheitswesen setzen daher auf digitale, softwarebasierte Lösungen, wie der Automation durch Softwareprodukte, dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und Speicherungsverfahren von Gesundheitsdaten in der Cloud. Insgesamt lässt sich dadurch die Produktivität steigern.
Um digitale Konzepte umsetzen zu können, ist das Wissen der Informationstechnologie gefragt. Es werden IT-Dienstleister gebraucht, die die Anforderungen und Regularien der Branche kennen und somit erfolgreiche Systemeinführungen implementieren können. Eine Studie hat ergeben, dass die Anbieter über ein breit gefächertes Serviceportfolio, detaillierte Kenntnisse lokaler Regulatorien, ein tiefgreifendes Branchen-Know-how und Beratungskompetenz in geschäftlichen und IT-Fragen verfügen sollten, um erfolgreich kundenspezifische Lösungen zu entwickeln.
Über Telemedizin die Patientenbetreuung verbessern
Im Praxisalltag von niedergelassenen Ärzten gewinnt die Telemedizin immer mehr an Bedeutung. Von ihr profitieren gerade Patienten in ländlichen Regionen oder Patienten, die gesundheitlichen Einschränkungen unterliegen. Sie überwindet zeitliche und/oder räumliche Distanzen im Rahmen von medizinischen Sachverhalten, da sie über moderne Informations- und Kommunikationstechniken abgewickelt werden. So können Ärzte mit Patienten, gegebenenfalls ergänzt durch nichtärztliches Fachpersonal, wie Diätassistenten eine Onlinesprechstunde abhalten, wenn sie Beschwerden haben oder es ihnen nicht gut geht. So kann über weite Entfernungen medizinische Maßnahmen wie Diagnostik, therapeutische Ansätze und Rehabilitationsmaßnahmen auf Basis der erstellten Befunde besprochen und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
Bei chronisch kranken Patienten wird die Telemedizin erfolgreich als Instrument der Überwachung eingesetzt. Der Patient übermittelt seinem Arzt dafür alle notwendigen Messdaten, die der Arzt nun überprüfen und kontrollieren kann. Hier kommen speziell programmierte Telemonitoring-Geräte zum Einsatz, die Vitaldaten von Patienten – vor allen Dingen den Blutdruck, den Puls und den Blutzuckerspiegel – messen und an den behandelnden Arzt übermitteln. Manche dieser Geräte verfügen auch über eine Erinnerungsfunktion, sodass der Patient es nicht vergisst, regelmäßig seine Gesundheitsdaten zu erheben. In anderen Geräten ist eine Alarmfunktion integriert, der ausgelöst wird, wenn sich der Patient in einem akut lebensbedrohlichen Zustand befindet und dringend ärztliche Hilfe benötigt.
Digitale Patientenakten gesetzlich vorgeschrieben
Seit dem 1. Januar 2021 sind alle deutschen Krankenversicherer und Krankenkassen verpflichtet, eine elektronische Patientenakte (kurz: ePA) zu führen. In ihr ist gespeichert, welche Medikamente Patienten einnehmen, welche Vorerkrankungen bestehen und wie die Blutwerte aussehen. Zudem ist hinterlegt, welche Untersuchungen im Vorfeld durchgeführt worden sind und welche Ergebnisse frühere Behandlungen gezeigt haben.
Durch die Abspeicherung aller Untersuchungen, Befunde und Diagnosen an einer Stelle steht den Ärzten für die konkrete, persönliche Versorgung und Behandlung der Patienten in Zukunft mehr Zeit zur Verfügung, die bei fehlenden Befunden oder Untersuchungsergebnissen auf eine erneute Untersuchung entfallen würde. Zusätzlich dazu lassen sich die besagten Doppeluntersuchungen vermeiden. Dies ist eine dreifache „Win-Win-Situation“, denn sie führt sowohl zu einer Entlastung von Ärzten und Patienten, spart Zeit und schont das Budget der Gesundheitseinrichtung. Diese gesetzliche Vorschrift verlieh der Digitalisierung im Gesundheitswesen einen positiven Schub, sodass sie bei Krankenversicherungen bereits wesentlich weiter fortgeschritten ist als in der Gesundheitsbranche an sich. Studien zufolge zeigt sich die Digitalisierung als Antreiber für Kostendämpfungen und binden Patienten besser ein. Ob und in welchem Rahmen ein Patient die Vorteile der elektronischen Gesundheitskarte für sich nutzen möchte, obliegt seiner eigenen Entscheidung, denn sie allein haben das Recht festzulegen, ob sie die Karte nutzen möchten.