Zuverlässigkeit • Kompetenz • Vertrauen

Digitale Arbeitszeiterfassung im Gesundheitssektor

Spätestens mit dem Urteil des EuGH sollte das deutsche Gesundheitswesen auf digitale Arbeitszeiterfassung setzen. Sie garantiert Fairness und Sicherheit.

Die Zeiterfassung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist aufgrund komplexer tariflicher und gesetzlicher Regelungen sowie Schicht- und Bereitschaftszeiten besonders anspruchsvoll. Ein EuGH-Urteil aus 2019 verpflichtet zur Einführung digitaler Zeiterfassungssysteme, um Arbeitszeiten objektiv und verlässlich zu messen. Digitale Lösungen vereinfachen die Planung, reduzieren Kosten und entlasten das Personal, indem sie auch Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit erfassen und somit die Einhaltung europäischer Arbeitszeitregelungen gewährleisten.

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Digitale Arbeitszeiterfassung bei Unternehmen im Gesundheitswesen

Die Zeiterfassung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist besonders herausfordernd. Dies liegt zum einen daran, dass im Gesundheitsbereich komplexe tarifliche und gesetzliche Regelungen zu beachten sind. Aufgrund dessen verursachen diese einen hohen Aufwand an Planung und Abrechnung. Schichtarbeit und Bereitschaftszeiten erschweren die Zeiterfassung zusätzlich.

Anders als bei gängigen Bürojobs gibt es in Krankenhaus 56 Stunden Höchstarbeitszeit sowie Wochenend- und Feiertagsarbeit, die anders entlohnt wird. Um die Arbeitszeiterfassung und die Personalplanung bestmöglich zu vereinfachen, empfehlen Experten eine digitale Zeiterfassung. Die digitale Arbeitszeiterfassung sorgt für eine schlankere und damit auch weniger kostenintensive Erfassung der Arbeitszeit und entlasten die Mitarbeiter.

Eine weitere Vorgabe, die die digitale Arbeitszeiterfassung mittlerweile rechtlich verpflichtend macht, ist ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof (Urteil vom 14. Mai 2019, Az.: C-55/18) aus dem Jahr 2019. Dieses Urteil stellt fest, dass sowohl Bereitschaftszeiten als auch -dienste von Ärzten und Pflegepersonal grundsätzlich als Arbeitszeit zu werten sind.

Dieses Urteil verpflichtet die europäischen Mitgliedstaaten, ein objektives, verlässliches und zugängliches Erfassungssystem bereitzustellen, mit dem jeder Arbeitnehmer seine täglich abgeleistete Arbeitszeit messen kann. Der EuGH begründet diese Pflicht damit, nur so könnten die praktische Wirksamkeit des europäischen Grundrechts auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und die Rechte der europäischen Richtlinie zur Arbeitszeitgestaltung gewährleistet werden.


Professionelle Dienstplanung in Krankenhaus und Pflege

Mittlerweile existieren eine große Auswahl an softwarebasierten Lösungen der Arbeitszeiterfassung aller Mitarbeiter in Krankenhaus und Pflege. Gerade vor dem Hintergrund der Personalknappheit im Krankenhaus- und Pflegebereich helfen solche Softwarelösungen sowohl für die Zeitwirtschaft als auch für die Diensteinsatzplanung.

Mitarbeiter – vorrangig die Ärzte und das Pflegepersonal – können über Zeiterfassungsterminals ihre Arbeitszeiten erfassen und erhalten dauerhaft Einsicht in ihr Zeitkonto. Gleichzeitig führt eine verbesserte Kommunikation mit den Zeitbeauftragten zu einer höheren Zufriedenheit mit der digitalisierten Zeiterfassung. Das deutsche Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) unterstützt derartige Digitalisierungsprojekte auch finanziell.

Die digitale Zeiterfassung bedeutet bei der Erfassung, Kontrolle und Verwaltung der Arbeitszeit eine um die Hälfte reduzierten Aufwand und schafft mehr Transparenz. Es können gleichzeitig ausgeglichenere Schichtbesetzungen geplant werden, wodurch sich die Kosten verringern, wodurch mehr Zeit für die Patienten bleibt. Durch die digitale Zeiterfassung aller Mitarbeiter in einem zentralen System erhält die Pflegeplanung zeitnah Informationen darüber, falls zu viele Überstunden auflaufen und können die Betroffenen zum Überstundenabbau aufrufen.

Welches System zum Einsatz kommt, hängt immer von den Ansprüchen und Herausforderungen des Klinikums oder der Pflegeeinrichtung ab, doch es sollte ein ganzheitliches System und keine Einzellösungen sein.

Digitaler Vorsprung im Gesundheitswesen: Online-Marketing und Digitalisierung leicht gemacht.

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Immense Vorteile für die Kliniken und Pflegeeinrichtungen

Ein ganzheitliches System zur Verwaltung der Arbeitszeiten der Mitarbeiter in Krankenhaus und Pflege spart nicht nur Kosten und entlasten die Mitarbeiter. Die digitale Zeiterfassung und die automatische Zeitbewertung der Ärzte und Pflegekräfte, die sämtliche relevanten Parameter berücksichtigt, steht der auch der Pflegedirektion in Echtzeit zur Verfügung.

Deshalb bleibt eine verlässliche, rechtmäßige und am Behandlungsprozess der Patienten orientierte Personalplanung umsetzbar. Gleichzeitig zeigt das digitale System bereits frühzeitig Unstimmigkeiten bei den eingegebenen Arbeitszeiten auf, sodass mögliche Verstöße schneller auffallen und abgestellt werden können. Mithilfe eines digitalen Echtzeitsystems lassen sich Analysen, Berichte und Auswertungen erstellen, die wertvolle Informationen für die Planung bereithalten.

Neben der Planung des Personals bringt ein digitales Arbeitszeiterfassungssystem auch ein mehr an Rechtssicherheit. Dies ist besonders wichtig, damit die Kliniken und Pflegedienste nachweisen können, dass sie die rechtlichen Voraussetzungen einhalten. Dazu gehört auch die Einhaltung des Mindestlohngesetzes, da es in der Praxis gerade bei Menschen, die lediglich einen Mindestlohn beziehen.

Wenn diese Angestellten aber zu viele Überstunden angehäuft haben und diese nicht einwandfrei nachweisen können, erhalten sie auch keinen bezahlten Freizeitausgleich. Dies wiederum führt dazu, dass der Mindestlohn durch das Ableisten der Überstunden unterschritten wird, was illegal ist. Beim Einsatz digitaler Zeiterfassungsprogramme werden alle Überstunden festgehalten, sodass die Richtlinien des Gesetzes eingehalten werden können.