Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Digitale Barrierefreiheit im Gesundheitswesen wird 2025 zur PFLICHT!

Die digitale Welt des Gesundheitswesens steht vor einem entscheidenden Wendepunkt. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft – und viele Gesundheitseinrichtungen sind noch nicht vorbereitet. Dabei betrifft das Gesetz zentrale Bereiche der digitalen Gesundheitsversorgung: Praxiswebsites, Patienten-Apps, Online-Terminbuchungssysteme und mehr. Eine aktuelle Studie zeigt: 99% der digitalen Angebote im Gesundheitssektor erfüllen die BFSG-Anforderungen noch nicht. Was das für Ihre Einrichtung bedeutet und wie Sie rechtzeitig handeln können, erfahren Sie hier.

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit, den European Accessibility Act (EAA), in deutsches Recht um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen und älteren Personen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Doch was bedeutet das BFSG für mein Unternehmen im Gesundheitssektor? Welche Anforderungen müssen Arztpraxen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser erfüllen?

Wer im Gesundheitswesen muss das BFSG umsetzen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz richtet sich an alle Anbieter digitaler Dienste und Produkte im B2C-Bereich – das Gesundheitswesen ist hier besonders betroffen. Ab Juni 2025 müssen Arztpraxen, Apotheken, Pflegedienste, Krankenhäuser und Anbieter von Gesundheits-Apps die gesetzliche Barrierefreiheit umsetzen. Dies umfasst Praxiswebsites mit Patienteninformationen, Online-Terminvereinbarungssysteme, digitale Patientenakten und telemedizinische Angebote.

Besonders relevant ist das BFSG auch für Hersteller von Gesundheits-Apps und Medizinprodukten mit digitalen Schnittstellen. Eine wichtige Ausnahme bilden Kleinstunternehmen: Wenn Ihre Praxis oder Einrichtung weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigt und einen Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro verzeichnet, sind Sie von den BFSG-Anforderungen ausgenommen. Für alle anderen gilt: Die BFSG Frist 2025 rückt näher, und die Umsetzung sollte bereits jetzt auf Ihrer Agenda stehen.

BFSG Anforderungen für digitale Produkte im Gesundheitsbereich

Das Barrierefreiheit Gesetz Deutschland basiert technisch auf der Europäischen Norm EN 301 549. Für Webinhalte im Gesundheitswesen bedeutet dies konkret die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Diese Richtlinien legen fest, wie digitale Gesundheitsinformationen gestaltet sein müssen, um für alle Menschen zugänglich zu sein – besonders wichtig in einem Sektor, der per Definition für alle zugänglich sein sollte.

Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung

Um die digitale Barrierefreiheit im Gesundheitswesen gemäß BFSG zu gewährleisten, müssen Sie verschiedene Aspekte berücksichtigen. Die visuelle Zugänglichkeit steht dabei im Vordergrund: Ihre Praxiswebsite oder Gesundheits-App benötigt aussagekräftige Alternativtexte für alle Bilder, damit Patienten mit Sehbehinderungen den Inhalt erfassen können. Besonders Bilder von Behandlungsmethoden, anatomische Darstellungen oder Wegbeschreibungen zur Praxis müssen mit informativen Alternativtexten versehen werden.

Ausreichende Farbkontraste von mindestens 4,5:1 sind essenziell, damit auch Patienten mit Sehbeeinträchtigungen wichtige Gesundheitsinformationen gut lesen können. Dies betrifft besonders Notfallinformationen, Öffnungszeiten oder Anweisungen zur Medikamenteneinnahme. Ihre Inhalte sollten zudem mit skalierbaren Schriftgrößen funktionieren – gerade ältere Patienten profitieren von der Möglichkeit, Texte zu vergrößern.

Die Bedienbarkeit ist ein weiterer Schlüsselaspekt der gesetzlichen Anforderungen. Stellen Sie sicher, dass Ihre digitalen Gesundheitsangebote vollständig per Tastatur bedienbar sind – viele Patienten mit motorischen Einschränkungen können keine Maus verwenden. Online-Terminbuchungssysteme oder digitale Anmeldeformulare müssen ohne Maus ausfüllbar sein. Bieten Sie ausreichend Zeit für Interaktionen, damit Nutzer nicht unter Zeitdruck geraten, und verzichten Sie auf blinkende Elemente, die bei manchen Patienten Anfälle auslösen könnten.

Die Verständlichkeit Ihrer Gesundheitsinformationen wird durch eine klare Navigation und durchdachte Seitenstruktur gefördert. Medizinische Fachbegriffe sollten erklärt oder durch allgemeinverständliche Ausdrücke ergänzt werden. Formularfelder für Patientendaten müssen eindeutig beschriftet sein. Eine aktuelle Analyse im Gesundheitssektor zeigt, dass hier die meisten Mängel auftreten: fehlende Seitenstruktur, unzureichende Kontraste, nicht beschriftete Formularfelder und Bilder ohne Alternativtexte sind die häufigsten Barrieren, die Patienten mit Behinderungen ausschließen.

Wie erfülle ich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in meiner Gesundheitseinrichtung?

BFSG 2025 für Arztpraxen

Ein strukturierter Ansatz beginnt mit einer gründlichen Bestandsaufnahme. Führen Sie ein BFSG Audit Ihrer digitalen Patientenangebote durch, um den aktuellen Stand zu ermitteln und Schwachstellen zu identifizieren. Dieses Audit sollte alle digitalen Berührungspunkte mit Patienten umfassen – von der Praxiswebsite über Online-Formulare bis hin zu digitalen Informationsmaterialien.

Der nächste Schritt ist die Integration barrierefreier Designprinzipien in Ihre digitalen Prozesse. Implementieren Sie barrierefreies Design von Anfang an bei neuen digitalen Angeboten. Dies ist kostengünstiger als nachträgliche Anpassungen und sorgt für nachhaltige Barrierefreiheit. Überlegen Sie, wie Sie bestehende Patienteninformationen barrierefrei gestalten können, ohne die medizinische Präzision zu vernachlässigen.

Die Schulung Ihrer Mitarbeiter im Gesundheitswesen ist ebenfalls entscheidend. Sorgen Sie für Bewusstsein und Know-how zur Barrierefreiheit in Ihrer Einrichtung. Nur geschulte Teams können die BFSG Anforderungen für digitale Gesundheitsangebote umsetzen und langfristig erfüllen. Investieren Sie in Trainings für Praxispersonal, Pflegekräfte und medizinische Fachkräfte, damit alle Beteiligten die Bedeutung der digitalen Barrierefreiheit im Patientenkontakt verstehen.

Regelmäßige Tests mit Patienten mit Behinderungen helfen Ihnen sicherzustellen, dass Ihre digitalen Angebote wirklich barrierefrei sind. Nutzen Sie sowohl automatisierte Prüftools als auch echtes Patientenfeedback, um alle Aspekte der Barrierefreiheit abzudecken. Dokumentieren Sie zudem alle Ihre Bemühungen – diese Dokumentation kann nicht nur bei behördlichen Überprüfungen hilfreich sein, sondern dient auch dem Qualitätsmanagement Ihrer Einrichtung.

Muss mein Online-Angebot im Gesundheitsbereich barrierefrei sein?

Die klare Antwort lautet: Ja, wenn Sie kein Kleinstunternehmen sind. Das BFSG bezieht explizit digitale Dienstleistungen ein, was Websites von Arztpraxen, Apotheken, Pflegediensten sowie Gesundheits-Apps umfasst. Das bedeutet, dass Ihre digitalen Patientenangebote ab dem 28. Juni 2025 die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen müssen.

Für Gesundheitswebsites gelten besondere Herausforderungen: Der gesamte digitale Patientenpfad muss barrierefrei gestaltet sein – von der Suche nach Gesundheitsinformationen über die Online-Terminbuchung bis hin zur Vorbereitung auf den Arztbesuch. Achten Sie besonders auf barrierefreie Formulare zur Patientenaufnahme, klare Notfallinformationen und alternative Zugänge zu visuellen medizinischen Informationen.

Die Investition in barrierefreie Gesundheitsangebote zahlt sich mehrfach aus: Sie verbessern nicht nur die Gesundheitskompetenz aller Patienten, sondern steigern auch die Patientenbindung und das Vertrauen in Ihre Einrichtung. Studien zeigen, dass barrierefreie Gesundheitswebsites zu einer höheren Patientenzufriedenheit und besseren Gesundheitsergebnissen beitragen können.

Fristen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Das neue BFSG sieht klare Fristen vor. Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neu auf den Markt gebrachten digitalen Gesundheitsangebote die Anforderungen erfüllen. Für bereits bestehende Angebote gilt eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030, sodass Gesundheitseinrichtungen Zeit haben, auch ältere digitale Dienste anzupassen.

Die Barrierefreiheit 2025 wird durch behördliche Kontrollen überwacht. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Zusätzlich besteht das Risiko von Abmahnungen, was weitere Kosten verursachen kann. Gerade im Gesundheitswesen, wo es um das Vertrauen und die Gesundheit von Patienten geht, kann ein Verstoß gegen das BFSG besonders imageschädigend sein. Eine rechtzeitige Vorbereitung ist daher nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus ethischen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll.

Was bedeutet das BFSG für mein Unternehmen im Gesundheitswesen?

Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes bringt Ihrer Gesundheitseinrichtung mehrere strategische Vorteile:

  • Verbesserte Patientenversorgung: Durch barrierefreie digitale Angebote erreichen Sie ALLE Patienten – auch jene mit Behinderungen oder altersbedingte Einschränkungen. In Deutschland leben etwa 13 Millionen Menschen mit einer Behinderung – viele davon benötigen regelmäßige medizinische Versorgung und sollten gleichberechtigt Zugang zu Gesundheitsinformationen haben.
  • Höhere Gesundheitskompetenz: Barrierefreie Gesundheitsinformationen sind für alle Patienten leichter verständlich und fördern die Gesundheitskompetenz. Klare Strukturen, gute Kontraste und verständliche Sprache helfen allen Patienten, informierte Gesundheitsentscheidungen zu treffen.
  • Rechtssicherheit und Qualitätsnachweis: Die Einhaltung des BFSG schützt vor Bußgeldern und unterstreicht gleichzeitig das Qualitätsbewusstsein Ihrer Einrichtung. Mit einer proaktiven Umsetzung vermeiden Sie teure Nachbesserungen und demonstrieren Ihre Patientenorientierung.
  • Wettbewerbsvorteil im Gesundheitsmarkt: Inklusive digitale Angebote stärken die Reputation Ihrer Gesundheitseinrichtung und schaffen Wettbewerbsvorteile. In Zeiten des Fachkräftemangels und steigenden Patientenansprüchen kann Barrierefreiheit ein entscheidendes Differenzierungsmerkmal sein.

Wussten Sie schon? In einer Studie gaben 67% der Patienten mit Behinderungen an, dass sie eine Gesundheitseinrichtung mit barrierefreien digitalen Angeboten bevorzugen und dieser mehr vertrauen.

Die BFSG-Ausnahmen betreffen nur Kleinstunternehmen – alle anderen Gesundheitseinrichtungen sollten die gesetzlichen Änderungen 2025 ernst nehmen und frühzeitig handeln, um sowohl rechtliche Risiken zu vermeiden als auch von den positiven Effekten für ihre Patienten zu profitieren.

Jetzt handeln und den Gesundheitssektor zukunftsfähig gestalten

Die Zeit bis zum Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025 sollten Gesundheitseinrichtungen aktiv nutzen. Der Zeitrahmen mag großzügig erscheinen, doch grundlegende Änderungen an bestehenden digitalen Patientenangeboten benötigen Zeit für Planung, Umsetzung und Testing.

Wer frühzeitig mit der Umsetzung beginnt, vermeidet Hektik und kann die Barrierefreiheit in der Patientenkommunikation strategisch und kostenbewusst implementieren. Zudem bietet der frühe Start die Möglichkeit, von den positiven Effekten barrierefreier Gesundheitsangebote schon vor dem Stichtag zu profitieren und Patientenerfahrungen zu verbessern.

Bei Digitalgepflegt unterstützen wir Sie mit digitaler Beratung dabei, die gesetzliche Barrierefreiheit in Ihrer Gesundheitseinrichtung umzusetzen. Als spezialisierte Digitalagentur für das Gesundheitswesen verstehen wir sowohl die technischen Anforderungen der Barrierefreiheit als auch die besonderen Bedürfnisse von Gesundheitseinrichtungen und ihren Patienten.